Jörg Böhnen Selbständiger Malermeister aus Langenfeld : Hier gibt es den doppelten Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen erhöhte sich am 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro, also maximal 1.200 Euro. Gegenüber der alten Regelung entspricht das einer Verdopplung. Der Steuerbonus ist auf Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt anwendbar. Er kann von Mietern, Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften geltend gemacht werden. Auch weiterhin sind nur Arbeits- beziehungsweise Fahrtkosten und keine Materialkosten begünstigt Eine Barzahlung wird durch das Finanzamt nicht aktzeptiert, Überweisungsbeleg und Kontoauszugnachweis sind erforderlich. Ab 1. Januar 2009 gilt: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG). Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie nun alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und die entsprechenden Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigungmaßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.